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   BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87   

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https://dejure.org/1987,8516
BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87 (https://dejure.org/1987,8516)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1987 - 1 StR 587/87 (https://dejure.org/1987,8516)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - 1 StR 587/87 (https://dejure.org/1987,8516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an minder schweren Fall bei verminderter Schuldfähigkeit - Anforderungen an Behandlung eines minder schweren Falles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87
    Dabei wäre zu bedenken gewesen, daß allein schon die erheblich verminderte Schuldfähigkeit zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (BGH NStZ 1984, 262 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87
    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der normale Strafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht das Gericht den minder schweren Fall, so kann, falls dem nicht § 50 StGB entgegensteht, der dann niedrigere Strafrahmen bei Vorliegen eines gesetzlichen Milderungsgrundes (z.B. §§ 21, 32 Abs. 2 StGB) noch einmal gemäß § 49 StGB herabgesetzt werden (BGH NStZ 1984, 357; BGH, Beschluß vom 5. März 1987 - 1 StR 30/87).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87
    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der normale Strafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht das Gericht den minder schweren Fall, so kann, falls dem nicht § 50 StGB entgegensteht, der dann niedrigere Strafrahmen bei Vorliegen eines gesetzlichen Milderungsgrundes (z.B. §§ 21, 32 Abs. 2 StGB) noch einmal gemäß § 49 StGB herabgesetzt werden (BGH NStZ 1984, 357; BGH, Beschluß vom 5. März 1987 - 1 StR 30/87).
  • BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81

    Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine

    Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87
    Hinzu kommt, daß auch schon das bloße Vorliegen des § 23 StGB die Anwendung des § 213 StGB begründen kann (BGH StV 1982, 69/70).
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