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BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an minder schweren Fall bei verminderter Schuldfähigkeit - Anforderungen an Behandlung eines minder schweren Falles
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84
Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte …
Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87
Dabei wäre zu bedenken gewesen, daß allein schon die erheblich verminderte Schuldfähigkeit zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (BGH NStZ 1984, 262 m.w.N.). - BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83
betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der …
Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87
Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der normale Strafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht das Gericht den minder schweren Fall, so kann, falls dem nicht § 50 StGB entgegensteht, der dann niedrigere Strafrahmen bei Vorliegen eines gesetzlichen Milderungsgrundes (z.B. §§ 21, 32 Abs. 2 StGB) noch einmal gemäß § 49 StGB herabgesetzt werden (BGH NStZ 1984, 357; BGH, Beschluß vom 5. März 1987 - 1 StR 30/87). - BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87
Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87
Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der normale Strafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht das Gericht den minder schweren Fall, so kann, falls dem nicht § 50 StGB entgegensteht, der dann niedrigere Strafrahmen bei Vorliegen eines gesetzlichen Milderungsgrundes (z.B. §§ 21, 32 Abs. 2 StGB) noch einmal gemäß § 49 StGB herabgesetzt werden (BGH NStZ 1984, 357; BGH, Beschluß vom 5. März 1987 - 1 StR 30/87). - BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81
Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine …
Auszug aus BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87
Hinzu kommt, daß auch schon das bloße Vorliegen des § 23 StGB die Anwendung des § 213 StGB begründen kann (BGH StV 1982, 69/70).
- BGH, 14.03.1990 - 2 StR 457/89
Berücksichtigung von Umständen für eine Milderung des Strafrahmens
Die Anwendung des höheren Strafrahmens ist erst zulässig, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände der mildere nicht angemessen und ausreichend erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1987 - 1 StR 587/87;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 4, 7, Strafrahmenwahl 1; § 250 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1; § 213 2. Alt. - Gesamtwürdigung 1). - BGH, 14.03.1990 - 2 StR 87/90
Voraussetzungen für die Entscheidung über einen minder schweren Fall
Die Anwendung des höheren Strafrahmens ist erst zulässig, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände der mildere nicht angemessen und ausreichend erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1987 - 1 StR 587/87;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 4, 7; Strafrahmenwahl 1; § 250 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1; § 213 2. Alt. - Gesamtwürdigung 1).